Das erste Ziel bei der Unterordung ist die Begleithundeprüfung.
Ziel der Ausbildung zum Begleithund ist der Grundgehorsam, der es ermöglicht, sich mit dem Hund in der Öffentlichkeit unbefangen und sicher zu bewegen.
Zugelassen zur Prüfung sind Hunde mit einem Mindestalter von 15 Monaten, die außerdem über eine Tätowiernummer und eine Chipnummer verfügen.
Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewußtsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen seines Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen.
Durch das in der Ausbildung geforderte und trainierte hohe Maß an Gehorsam werden die VPG Hunde auch außerhalb der Übungsstunden nicht nur besser auf ihre Halter reagieren, sondern vielen Situationen auch deutlich gelassener gegenüber stehen.
Nach der bestandenen BH Prüfung wird der Hund in der Unterordnung jeweils für die verschiedenen Bereiche der VPG Prüfungen trainiert.
Bei allen Übungsstunden wird das Triebverhalten des Hundes genutzt, um ihm die Umsetzung der verschiedenen Kommandos zu ermöglichen. Der Hund wird weder gequält noch geschlagen. Es ist besonders wichtig, den Spaß und die Einsatzfreude des Hundes zu fördern und dieses zu unterstützen.
Jeder Hund sollte ein Mindestmaß an Grunderziehung erfahren. Dies macht ein Leben mit ihm viel leichter. Die Ausbildung zum Begleithund ist der richtige Weg, um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass der Hund noch immer des Menschen bester Freund ist und nicht, wie es uns von den Medien eingeredet wird, zur Bestie mutierte.